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   VG Koblenz, 08.05.2003 - 6 K 2878/02   

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https://dejure.org/2003,29398
VG Koblenz, 08.05.2003 - 6 K 2878/02 (https://dejure.org/2003,29398)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08.05.2003 - 6 K 2878/02 (https://dejure.org/2003,29398)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 6 K 2878/02 (https://dejure.org/2003,29398)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Zusammenfassung)

    Verletzung bei Betriebssport kein Dienstunfall // Anerkennung als Dienstunfall muss schriftlich erfolgen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 38.86

    Beamtenversorgung - Betriebsfeier - Dienstliche Veranstaltung - Blutalkohol -

    Auszug aus VG Koblenz, 08.05.2003 - 6 K 2878/02
    Nach ständiger bundes- und obergerichtlicher Rechtsprechung erfordert eine dienstliche Veranstaltung im Sinne des Dienstunfallrechts materielle und formelle Dienstbezogenheit (so schon BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1989 - 2 C 38/86 - auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Juni 1995 - 2 A 12831/94.OVG -).

    Für die materielle Dienstbezogenheit kommt es entscheidend auf den Zusammenhang der Veranstaltung mit den eigentlichen Dienstaufgaben und dabei wiederum wesentlich darauf an, ob die Veranstaltung dienstlichen Interessen dient; formell muss die Veranstaltung vom Dienstherrn in die dienstliche Sphäre einbezogen und damit unmittelbar oder mittelbar von der Autorität eines Dienstvorgesetzten des Beamten getragen und in den weisungsgebundenen Bereich einbezogen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1989, a.a.O.; auch Nummer 31.1.7 BeamtVGVwV).

  • OVG Niedersachsen, 22.11.1994 - 5 L 5418/93

    Dienstunfall; Dienstliche Veranstaltung; Polizeibeamter; Tennistraining; Tennis;

    Auszug aus VG Koblenz, 08.05.2003 - 6 K 2878/02
    Denn dazu hätte als Mindestanforderung erkennbar sein müssen, dass sie sich ein gewisses Maß an Prüfung und Beeinflussung dieser Tätigkeiten vorbehielten (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. November 1994 - 5 L 5418/93 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1995 - 2 A 12831/94
    Auszug aus VG Koblenz, 08.05.2003 - 6 K 2878/02
    Nach ständiger bundes- und obergerichtlicher Rechtsprechung erfordert eine dienstliche Veranstaltung im Sinne des Dienstunfallrechts materielle und formelle Dienstbezogenheit (so schon BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1989 - 2 C 38/86 - auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Juni 1995 - 2 A 12831/94.OVG -).
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